Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Vorläufige Todesbescheinigung

Produktinformationen "Vorläufige Todesbescheinigung"

Die vorläufige Todesbescheinigung wird ausgestellt, wenn die Ärztin/der Arzt

  • für die Behandlung von Notfällen eingeteilt ist (Notärztin/Notarzt, Notfallärztin/Notfallarzt),
  • die verstorbene Person vorher nicht behandelt hat (Ausnahme: z. B. Reanimationsmaßnahmen),
  • sicherstellt, dass die/der behandelnde Ärztin/Arzt oder eine/ein andere/-r Ärztin/Arzt die noch fehlenden Feststellungen treffen wird.

DIN A4, 3-fach (grau/grau/grün), Selbstdurchschreibesatz, Art.-Nr. 131