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Leichenpass

Produktinformationen "Leichenpass"

Bei Überführungen ins Ausland (bzw. vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland) ist ein Leichenpass mitzuführen, wenn das Land, in das die Leiche überführt werden soll, oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen Leichenpass verlangt. Er wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt.

DIN A4, blau, 2-seitig, 10-sprachig (deutsch, französisch, englisch, spanisch, italienisch, niederländisch, türkisch, kroatisch, portugiesisch, griechisch), Art.-Nr. 134